Alkohol und Strassenverkehr
Im Jahre 1999 wurden 36'093 Urteile wegen
Vergehen im Strassenverkehr ausgesprochen; bei 15'899 Urteilen
war Fahren im angetrunkenen Zustand einer der Gründe für
die Verurteilung. Die meisten alkoholbedingten Verkehrsunfälle
werden nicht durch alkoholabhängige Verkehrsteilnehmer oder
-teilnehmerinnen verursacht, sondern durch Personen, die situations-inadäquat
vor dem Autofahren zu viel Alkohol getrunken haben.
Quelle: «SFA, Zahlen und Fakten 2003»
Auf unserer Fachstelle beraten wir Personen,
die wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand verurteilt wurden.
Wenn eine Person für die Ausübung ihrer Arbeit auf
den Führerausweis angewiesen ist, kann durch den Entzug dieses
Ausweises eine für viele Personen problemreiche Situation
entstehen. Bei wiederholter Verurteilung wegen Fahren im angetrunkenen
Zustand werden die Auflagen seitens der
Gerichte erhöht. Auch hier beraten und begleiten wir. Zudem
erstellen wir die vom Amt «Bewährungs- und Vollzugsdienste»
angeforderten Berichte.
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