Alkohol und Strassenverkehr

Im Jahre 1999 wurden 36'093 Urteile wegen Vergehen im Strassenverkehr ausgesprochen; bei 15'899 Urteilen war Fahren im angetrunkenen Zustand einer der Gründe für die Verurteilung. Die meisten alkoholbedingten Verkehrsunfälle werden nicht durch alkoholabhängige Verkehrsteilnehmer oder -teilnehmerinnen verursacht, sondern durch Personen, die situations-inadäquat vor dem Autofahren zu viel Alkohol getrunken haben.

Quelle: «SFA, Zahlen und Fakten 2003»

Auf unserer Fachstelle beraten wir Personen, die wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand verurteilt wurden. Wenn eine Person für die Ausübung ihrer Arbeit auf den Führerausweis angewiesen ist, kann durch den Entzug dieses Ausweises eine für viele Personen problemreiche Situation entstehen. Bei wiederholter Verurteilung wegen Fahren im angetrunkenen Zustand werden die Auflagen seitens der Gerichte erhöht. Auch hier beraten und begleiten wir. Zudem erstellen wir die vom Amt «Bewährungs- und Vollzugsdienste» angeforderten Berichte.